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Kündigungsschutzklage und Geltendmachung von Abfindungen

Die Verteidigung Ihrer Rechte bei einer Kündigung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Bei C&Co. Legal sind wir auf Kündigungsschutzklagen spezialisierte Arbeitsrechtler. Wir stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Höchstabfindung erhalten, oder kämpfen für Ihre Wiedereinstellung, falls die Kündigung Ihre Grundrechte verletzt hat.

Umfassender Schutz bei Kündigung

1. Anfechtung einer ungerechtfertigten Kündigung

Wir analysieren den vom Unternehmen angeführten Grund. Liegen keine rechtlichen Gründe vor oder sind formelle Voraussetzungen nicht erfüllt, klagen wir auf Feststellung der Unwirksamkeit und eine Abfindung von 33/45 Tagen pro Beschäftigungsjahr.

2. Feststellung der Nichtigkeit und Grundrechtsverletzung

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung der Nichtigkeit von Kündigungen bei Diskriminierung, Schwangerschaft, Elternzeit, Krankheit oder Repressalien wegen gewerkschaftlicher Tätigkeiten, um die sofortige Wiedereinstellung und Nachzahlung ausstehender Gehälter zu erreichen.

3. Berechnung und Einforderung von Restlohn (Finiquito) und Abfindung

Verlassen Sie sich nicht auf die Zahlen des Unternehmens. Wir berechnen auf den Cent genau, was Ihnen zusteht: Kündigungsabfindung, nicht genommener Urlaub, Sonderzahlungen und ausstehende Gehälter.

Wurden Sie entlassen?

Die Frist für eine Klage beträgt nur 20 Tage. Unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Beratung. Wir führen eine kostenlose Ersteinschätzung durch. Die juristische Analyse der Kündigung erfolgt im Rahmen einer gebührenpflichtigen Beratung.

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Rechtliche Fragen zu Kündigungen.

Technische und direkte Antworten zu Klagefristen, Kündigungsarten, Abfindungen, Endabrechnungen und dem Vorgehen vor dem SMAC und den Arbeitsgerichten in Madrid.

Die Frist ist sehr kurz: nur 20 Werktage (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht) ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung. Es ist entscheidend, schnell zu handeln und den Schlichtungsantrag (Papeleta de Conciliación) fristgerecht beim SMAC einzureichen, da Sie sonst Ihr Klagerecht verlieren.

Eine unzulässige (improcedente) Kündigung liegt vor, wenn kein gesetzlicher Grund vorliegt oder formelle Anforderungen nicht erfüllt sind; sie zieht eine Abfindung nach sich (in der Regel 33/45 Tage pro Jahr). Eine nichtige (nulo) Kündigung liegt vor, wenn Grundrechte oder Freiheitsrechte des Arbeitnehmers verletzt werden (oder bei Schwangerschaft, Krankschreibung etc.); sie führt zur sofortigen Wiedereinstellung unter Nachzahlung des Lohns für die Zwischenzeit.

Das Finiquito ist die Abrechnung der noch ausstehenden Beträge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (im Monat geleistete Arbeitstage, anteilige Sonderzahlungen, nicht genommener Urlaub). Es muss Ihnen am Tag des Wirwerdens der Kündigung ausgehändigt und ausgezahlt werden – unabhängig davon, ob Sie die Kündigung unterschreiben oder nicht.

Sie können sie unterschreiben, aber es ist ZWINGEND ERFORDERLICH, dass Sie vor Ihrer Unterschrift die Worte "NO CONFORME" (Nicht einverstanden) und das Datum handschriftlich vermerken. Dies ist unerlässlich, um später Klage erheben zu können. Weigern Sie sich zu unterschreiben, kann das Unternehmen Zeugen für die Übergabe benennen, aber die Unterschrift als 'nicht einverstanden' ist die sicherste Strategie.

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Spezialisierte rechtliche Beratung und Verteidigung mit einer klaren, konsequenten und auf realistische Lösungen ausgerichteten Strategie.

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